Mittwoch, 17. Mai 2017, 9.00 – 12.30 Uhr
inklusive Gastvortrag von Andrea Hideg, BDEx
Mit der Dual-Use-VO hat die EU für alle EU-Mitgliedsstaaten gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Dies sind (nach derzeitigem Stand) Güter, die sowohl zivil- als auch militärisch verwendet werden können (zum Beispiel Sensoren, Steuerungen, Maschinenteile, Chemikalien, Technologien oder Software).
Die Dual-Use-VO wird nunmehr reformiert. Hierdurch werden unter anderem neue Genehmigungstatbestände aber auch neue Allgemeine Genehmigungen eingeführt. Was Sie in Ihrem Unternehmen zukünftig beachten müssen, damit alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, soll Gegenstand unseres „Legal Breakfast – Exportkontrolle“ sein und kritisch diskutiert werden.
Die Themen werden insbesondere sein:
• Ausblick auf die kommenden Änderungen
• Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis
• Aktueller Verhandlungsstand / Zeitplan
Programm
09:00 Uhr: Empfang und gemeinsames Frühstück
09:30 Uhr: Beginn der Vorträge und Diskussion inklusive Gastvortrag
12:30 Uhr: Veranstaltungsende
Veranstaltungsort
HARNISCHMACHER LÖER WENSING
Rechtsanwälte PartGmbB
Hafenweg 8
48155 Münster
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie mit dem Thema Exportkontrolle beschäftigte Mitarbeiter (-innen).
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Die Teilnehmeranzahl ist auf eine Person pro Unternehmen begrenzt.
Auf Wunsch wird ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt.