Umwandlungsrecht
Umstrukturierungen erfordern aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen mitunter Umwandlungen von Unternehmen und Konzernen, z.B. durch Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragungen und Wechsel der Rechtsform. Da die meisten Umwandlungsvorgänge einer notariellen Beurkundung bedürfen, werden Umwandlungsvorgänge von unseren Notaren komplett vorbereitet und beurkundet. Den Abschluss bilden die Einträge im Handelsregister, die ebenfalls von unseren Notaren vorbereitet und vollzogen werden.