Welche Auswirkungen hat Covid-19 im Notarrecht / Umwandlungsrecht?

Welche Auswirkungen hat Covid-19 im Notarrecht / Umwandlungsrecht?

Auswirkungen des Gesetzesentwurfs des deutschen Bundestages vom 25.03.2020 auf das Umwandlungsrecht

Art. 2 § 4 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es, Umwandlungen abweichend von § 17 Abs. 2 S. 4. UmwG auf eine bis zu 12 Monate zurückliegende Bilanz zu stützen. Die Vorschrift betrifft Verschmelzungen und wegen der Verweisung in § 125 UmwG auch Spaltungen. Damit soll für Unternehmen, die solche Umwandlungen im laufenden Jahr vornehmen, die von der 8-Monats-Frist ausgehende zeitliche Begrenzung für die Vervollständigung aller für die Umwandlung erforderlichen Verfahrensschritte um 4 Monate verschoben werden. Damit werden die Erleichterungen für die Durchführung sogenannter „virtueller“ Versammlungen, die in unserem gesonderten Newsletter beschrieben sind, ergänzt.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Umwandlungsrechts. Bitte sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

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